Uwe Jens
16 pages · 5.09 EUR
(September 2009)
Aus der Einleitung:
Eine aus heutiger Sicht kleine Wirtschaftsdelle, aber zur gleichen Zeit massiver Druck durch einige Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Wissenschaftler und Politik führten zur Verabschiedung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes, zu zwei relativ gering bemessenen Konjunkturprogrammen und generell einer Nachfrage belebenden Wirtschaftspolitik, die fälschlich als Globalsteuerung bezeichnet wurde. Hier waren wirtschaftliche Situation und entsprechende Interessenvertreter am Werk, um der Theorie zum politischen Durchbruch zu verhelfen. Hierbei handelte es sich allerdings auch um Eingriffe in den Wirtschaftsprozess, in den Ablauf der Wirtschaft, an dessen Funktionsweise grundsätzlich alle Wirtschaftssubjekte interessiert sind. Davon zu unterscheiden sind u. E. Eingriffe in die Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsstruktur. In diesen Fällen geht es um die relative Machtverschiebung zwischen einzelnen Unternehmen oder Wirtschaftszweigen und das wird schon komplizierter und stößt meistens auf heftigeren Widerstand der benachteiligten Gruppen. Wir denken dabei an die Entstehung und Entwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Geschichte dieses Gesetzes könnte ein ganzes Buch füllen. Im Zuge der Entstehung und Veränderung des GWB sind alle neuen Theorien, die der Wirtschaft genehm waren schnell aufgegriffen worden und Theorien, die den Wettbewerb fördern und vielleicht die Macht der Konzerne und/oder Gewerkschaften ein wenig beschränken, auf Ablehnung gestoßen. Zunächst war 1951 jedenfalls der sog. Josten-Entwurf zum GWB von Euckens Leitbild des „vollständigen Wettbewerbs“ geprägt. Aber was beim Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1958 dabei herausgekommen war, hatte nichts mit dem Leitbild des vollständigen Wettbewerbs zu tun.
Die gemeinsamen Interessenvertreter in Wirtschaft und Politik hatten ganze Arbeit geleistet, hatten den Entwurf völlig verwässert. Erst 1963 wurde in der Wissenschaft von Erhard Kantzenbach das Leitbild des funktionsfähigen Wettbewerbs entwickelt, das für die erste große Novelle 1973 in etwa maßgeblich war. Bei dieser Novellierung wurden zum ersten Mal z. B. durch Einführung einer Fusionskontrolle und der Abschaffung der Preisbindung der zweiten Hand der Widerstand einiger Wirtschaftszweige und ihrer Vertreter durch die Theorie und die Politik überwunden.
Aus dieser Erfahrung könnte geschlossen werden: eine gute, im wissenschaftlichen Wettstreit bewährte sozialökonomische Theorie wird sich nicht von selbst durchsetzen. Wenn sie nicht in die entsprechende Gesamtsituation, die „politische Landschaft“ passt, kann es lange dauern, bis die entsprechende Situation gegeben ist und die Theorie von neuen „politischen Unternehmern“ aufgegriffen wird. Durchaus möglich, dass sie gar keine Chance zur praktischen Anwendung bekommt. Theorien, die aber von vorn herein den Interessen mächtiger Wirtschaftsgruppen entsprechen, haben – unserer Meinung nach – eine besonders große Chance in der Praxis von den entsprechenden politischen Kräften aufgegriffen zu werden. Diese These soll im Folgenden an der Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft in den letzten zwei Jahrzehnten etwas verdeutlicht werden.