Reinhard Zintl
21 pages · 5.46 EUR
(February 2008)
Aus der Einleitung:
Legitimität ist eine normative Kategorie. Es wird daher im Folgenden vor allem um den konzeptionellen Platz von Macht in gesellschaftlichen Institutionen gehen, gelegentlich auch um die institutionelle Umsetzung von Konzeptionen, jedoch nicht um Fragen des faktischen Machtgebrauchs und Machtmissbrauchs.
In der Betrachtung legitimer Macht werde ich mich darüber hinaus auf Entscheidungsprozesse, also Willensbildungsprozesse, beschränken, und nicht über Macht im Vollzug von Entscheidungen und die Probleme der Kontrolle von Agenten durch Prinzipale sprechen. Diese Einschränkung scheint mir insofern vertretbar, als wir es in der Entscheidung, und nicht im Vollzug, mit dem normativ zentralen Aspekt legitimer Macht zu tun haben: Wer entscheidet worüber? Was muss wem gegenüber verantwortet werden? Wie wird Rechenschaft gelegt?
Ich werde zunächst, im zweiten Abschnitt, die notwendigen begrifflichen Grundlagen behandeln: Zuerst die Unterscheidung zwischen faktischer und legitimer Macht (2.1.), dann die Unterscheidung zwischen Prozessen impliziter und expliziter Kollektiventscheidung (2.2.), schließlich die Frage nach dem Ort legitimer Macht (2.3.). Die These, die am Ende dieses Kapitels steht, lautet:
These: Legitime Macht ist nur in Prozessen expliziter Kollektiventscheidung zu finden, und die Rolle und Funktion dieser Macht ist genau gegensätzlich zur Rolle und Funktion der Abwesenheit legitimer Macht in Prozessen impliziter Kollektiventscheidung.
Dies wird im dritten Kapitel hinsichtlich der zentralen Kriterien „Freiheit“ (3.1.), „Gerechtigkeit“ (3.2.) und „Rationalität“ (3.3.) im einzelnen gezeigt: Diese Kriterien haben im Rahmen impliziter Kollektiventscheidungen einen ganz anderen begrifflichen Inhalt als im Rahmen expliziter Kollektiventscheidungen.
Abschließend (4.) werden die ordnungspolitischen Konsequenzen hieraus zu betrachten sein: Bedeutet der Gegensatz, dass es um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung darüber geht, wie eine Gesellschaft sich insgesamt verstehen will, für welches Freiheitskonzept, welches Gerechtigkeitskonzept und welches Rationalitätskonzept sie sich entscheiden will? Oder steckt in dem Gegensatz eher ein Kombinations- und Gewichtungsproblem? Geht es also um ein Entweder-Oder oder geht es um ein vernünftiges Sowohl-als-auch?